Die Elternschaft am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

Neben Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sind Eltern und Erziehungsberechtigte aufgefordert, die Eigenverantwortung und die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken und bei der zukunftsgerichteten Weiterentwicklung der Schule Mitverantwortung zu übernehmen. Mitwirkung in der Schule bedeutet Übernahme von Verantwortung bei der Bildung und Erziehung. Dies kann nur durch ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten gelingen.

Die Schule kann die Eltern bei der Erziehung unterstützen, sie kann sie nicht ersetzen. Daher ist eine interessierte und engagierte Elternschaft wie am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lebens. Der Lernort Freiherr-vom-Stein-Gymnasium soll zu einem Raum werden, in dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Eltern und Erziehungsberechtigte im gegenseitigen Vertrauen an dem gemeinsamen Ziel der persönlichen Entwicklung jedes einzelnen Schülers arbeiten.

Wir Eltern gewährleisten durch unsere Erziehung für unsere Kinder eine sichere Basis, auf der die schulische Arbeit aufbauen kann. Insbesondere unterstützen wir die Arbeit der Lehrkräfte im Hinblick auf die notwendige Achtung vor Mitschülern und Lehrenden sowie in Bezug auf den sorgfältigen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Schulinventar.

Wir Eltern nutzen die vielfältigen Möglichkeiten, uns mit unserem Wissen und Können, unserer Erfahrung und Tatkraft über die Organe des Schulmitwirkungsgesetzes, in verschiedensten Gremien und darüber hinaus in das Schulleben einzubringen.

 

    Aktuelles aus der Schulelternschaft

    Organe des Schulmitwirkungsgesetzes

    Ansprechpartner in den Klassen und Jahrgangsstufen